Gemeindeb?rger, Niedergelassene und Ausl?nder
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Die politische Kultur der Schweiz besteht aus einer merkw?rdigen Mischung von archaischem und modernem Republikanismus. Exemplarisch zeigt sich dies bei den B?rgergemeinden. Zwar sind alle m?nnlichen Schweizer einander seit 1874 auch auf Gemeindeebene weitgehend gleichgestellt. In den meisten Kantonen blieben einige Rechte jedoch den Gemeindeb?rgern vorbehalten. So bildeten sich eigentliche B?rgergemeinden, die teilweise bis heute bestehen. In Graub?nden f?hrte dieser Zustand immer wieder zu Spannungen. Jahrzehntelang waren das Eigentum am Gemeindeland und die Verf?gung dar?ber heftig umstrittene Rechte, mit denen sich die B?rgergemeinden gegen?ber den politischen Gemeinden abgrenzten. Daneben regulierten die B?rgergemeinden als Einb?rgerungsinstanzen den Ein- und Ausschluss von Antrag stellenden Nicht-B?rgern und Ausl?ndern. Ausserhalb ihrer eigenen Institution haben B?ndner Gemeindeb?rger ihre lokale Vorrangstellung gegen?ber den Niedergelassenen in verschiedenen Vereinen oder Br?uchen stabilisiert.
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