Forum f?r osteurop?ische Ideen- und Zeitgeschichte
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Die Konstruktion, die [Marx] w?hlt, besteht letztlich darin, dass er Hegels Staatslehre zur Ideologie erkl?rt und seinen eigenen Theorien dem dann ?briggebliebenen Hegelschen Abschnitt ?ber die b?rgerliche Gesellschaft zugrunde legt. Nat?rlich konnte er beim besten Willen nicht leugnen, dass es Staaten wie z.B. das K?nigreich Preu?en faktisch gab, sie also mehr als ideologische Erfindungen waren. Was er in Frage stellte, war nicht die faktische Existenz dieses Staates, sondern deren Berechtigung und deshalb auch die theoretische Verkl?rung dieses Staates durch Hegel. Ganz deutlich wird dies in dem […] 1844 […] erschienenen Aufsatz „Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie. Einleitung“ […]
Denn die „deutsche Staats- und Rechtsphilosophie, die durch Hegel ihre konsequenteste, reichste und letzte Fassung erhielt“, leidet laut Marx eben daran, dass sie mit ihrem „abstrakte[n] ?berschw?ngliche[n] Denken“ nur den „modernen Staat“ erreicht, „dessen Wirklichkeit ein Jenseits bleibt“, da dieser Staat, „vom wirklichen Menschen abstrahiert“ und deshalb „den ganzen Menschen auf eine nur imagin?re Weise befriedigt“. Anders ausgedr?ckt: den Staat gibt es zwar, aber erstens l?st er keines der anstehenden Probleme und zweitens wird er eben auch auf Dauer verschwinden. Er wird deshalb verschwinden, weil sich schon jetzt eine Kraft abzeichnet, die obsiegen wird und ihn nicht ben?tigt: das Proletariat.
Was Marx da schreibt, schwankt st?ndig noch zwischen Prognose und Programm. Er hat noch nicht den historischen Determinismus erreicht, den er wenig sp?ter vertreten wird. Deshalb spricht er vom Proletariat in einer fast religi?sen Terminologie: schon allein von seiner Struktur her ist es der Erl?ser. Denn im Proletariat begegnet man „einer Klasse mit radikalen Ketten, einer Klasse der b?rgerlichen Gesellschaft, welche keine Klasse der b?rgerlichen Gesellschaft ist, eines Standes, welcher die Aufl?sung aller St?nde ist, einer Sph?re, welche einen universellen Charakter durch ihre universellen Leiden besitzt und kein besondres Recht in Anspruch nimmt, weil kein besondres Unrecht, sondern das Unrecht schlechthin an ihr ver?bt wird.
(Aus dem Beitrag von Nikolaus Lobkowicz)
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