Mehr B?rgergesellschaft wagen
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Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repr?sentative Demokratie – zumindest auf der Ebene des Bundes. Die Gesetzgebung liegt ausschlie?lich in den H?nden von Bundestag und Bundesrat – so haben es die V?ter und M?tter des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat 1948/49 beschlossen und in der Verfassung niedergelegt. Elemente direkter Demokratie, wie sie heute vielfach f?r den Bund gefordert werden, sieht das Grundgesetz nicht vor. Vor ihnen hat insbesondere Theodor Heuss als Abgeordneter im Parlamentarischen Rat nachdr?cklich gewarnt. Gilt diese Warnung noch heute? Diese Warnung greift Bundespr?sident Joachim Gauck in der Theodor-Heuss-Ged?chtnis-Vorlesung auf, die er aus Anlass des 50. Todestages von Heuss am 12. Dezember 2013 auf Einladung der Stiftung Bundespr?sident-Theodor-Heuss-Haus an der Universit?t Stuttgart gehalten hat, und er verbindet sie mit einem eindringlichen Pl?doyer f?r die repr?sentative Demokratie in Deutschland. Der Ort der Differenzierung und der Ort des Kompromisses ist das Parlament, nicht das Plebiszit. Die parlamentarische Demokratie in Deutschland bedarf freilich, so Joachim Gauck, der kreativen Impulse der direkten Demokratie, wie sie auf kommunaler und L?nderebene gepflegt wird, und sie bedarf der vielfachen Formen des b?rgerschaftlichen Engagements. Insbesondere setzt das Gelingen der Demokratie in Deutschland die Bereitschaft der B?rgerinnen und B?rger voraus, sich an die Verbrechen zweier Diktaturen ebenso zu erinnern wie an die raditionen von Freiheit und Demokratie. Die Theodor-Heuss-Ged?chtnis-Vorlesung wird allj?hrlich im Dezember von der Stiftung Bundespr?sident-Theodor-Heuss-Haus und der Universit?t Stuttgart veranstaltet. Die Vorlesung kn?pft an die Tradition der ?ffentlichkeitswirksamen Rede an, f?r die Theodor Heuss als Hochschullehrer, Politiker und Bundespr?sident stand.
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