Das Recht katholischer Laien auf Anerkennung ihrer b?rgerlichen Freiheiten (c. 227 CIC / c. 402 CCEO)
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Katholische Laien sind gesetzlich verpflichtet, die Welt mit christlichem Geist zu durchdringen. Zugleich erkennt das Kirchenrecht im Gefolge des II. Vatikanischen Konzils ausdr?cklich an: Sie haben ein Recht darauf, dass ihre b?rgerlichen Freiheiten innerkirchlich anerkannt werden. Beim Gebrauch dieser Freiheiten m?ssen sie allerdings die Vorgaben des kirchlichen Lehramts beachten. Dies hat die Kongregation f?r die Glaubenslehre 2002 in einer Nota doctrinalis gegen «zweideutige Auffassungen und bedenkliche Positionen» noch einmal betont: Die «richtige Autonomie» von Katholik(inn)en in der Politik d?rfe nicht verwechselt werden mit einem von der kirchlichen Moral- und Soziallehre absehenden Prinzip.
Wie frei sind katholische Laien in ihrem gesellschaftlichen und politischen Engagement also nach geltendem Kirchenrecht? Die sorgf?ltige Interpretation der einschl?gigen c. 227 CIC und c. 402 CCEO erm?glicht eine Antwort auf diese Frage und kl?rt damit auch, ob Katholik(inn)en rechtlich auch heute noch nur verl?ngerter Arm der kirchlichen Hierarchie oder nicht doch vielmehr eigenst?ndige Teilnehmer(innen) an der Heilssendung der Kirche sind.
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